Aufnahmekriterien:

  • Ein persönliches Kennenlernen des Mädchens und
    weiterer Beteiligte in einem Erstgespräch
  • die Bereitschaft zur Mitarbeit und zum Einlassen
    auf die neue Situation
  • der regelmäßige Schulbesuch oder
    das Absolvieren einer Ausbildung
  • es besteht keine akute Suchtproblematik,
    psychiatrische Erkrankung oder Suizidalität
  • es besteht keine starke körperliche
    oder geistige Einschränkung

Ausschlusskriterien:

  • Alkohol – und Drogenabhängigkeit
  • starke geistige oder körperliche Einschränkungen
  • akute psychiatrische Erkrankungen
  • akute Suizidalität

Anfrage zur Aufnahme:

Aufnahmealter
Wir nehmen Mädchen im Alter von 6 – 18 Jahren auf.

Rechtsgrundlagen
§§ 9 Nr. 3, 27, 34, 35a u. 41 SGB VIII
In begründeten Einzelfällen auch nach SGB IX

lEBEN LERNEN:

mit sich selbst und mit anderen, ist das Ziel unserer Pädagogik

So läuft das erstgespräch ab:

Anfrage zur Aufnahme:

Aufnahmealter
Wir nehmen Mädchen im Alter von 6 – 18 Jahren auf.

Rechtsgrundlagen
§§ 9 Nr. 3, 27, 34, 35a u. 41 SGB VIII
In begründeten Einzelfällen auch nach SGB IX

So läuft das erstgespräch ab: